7. Mai 2018 um 14 Uhr
Ort: DRASKOVITS UNGER Rechtsanwälte GmbH
Amerlingstraße 19
1060 Wien
Zusammenfassung:
Zahl und Umfang der, für die Abfallwirtschaft relevanten, gesetzlichen Vorschriften nehmen laufend zu. Dazu ein plakatives Beispiel: Der Kodex des Umweltrechts hatte 1994 eine Dicke von 3,4 cm, 2004 waren es 4,4 cm, 2009 dann 5 cm und 2016 bereits 5,4 cm.
Die Vollzugsbehörden konzentrieren sich auf große und mittlere Unternehmen. Ob aus Mangel an qualifiziertem Personal oder Bequemlichkeit, sei dahingestellt. Kleine Firmen bleiben oft unterhalb des Radars der Behörden und verzerren den Markt.
Die österreichische Eigenart, dass etwas nicht so heiß gegessen, wie gekocht wird, gilt in der Abfallwirtschaft nicht mehr. Die Rechtsprechung ist restriktiv geworden. Die vorgeworfenen Tatbestände sind schnell erfüllt, auch wenn die Auswirkungen der Tat gering sind. Spezialität des Abfallrechtes ist, dass auch unbedeutende Verwaltungsübertretungen oder lässliche Formmängel durch Anwendung des ALSAG steuerliche Folgen nach sich ziehen können, die nicht selten die Existenz der Unternehmen bedrohen.
Vortragende: Mag. Peter Hössl und Mag. Martin Unger