Mit der „Kreislaufwirtschaftspaket“ getitelten AWG Novelle 2021 greift der Gesetzgeber erheblich in die Abfallwirtschaft ein. Besonders umstritten ist die ab 1.1.2023 geplante schrittweise Verpflichtung zum Bahntransport. Im Rahmen der Besprechung soll die Stellungnahme der Gesellschaft für Ökologie und Abfallwirtschaft im Rahmen der laufenden Gesetzesbegutachtung erarbeitet werden.